Verdient man sein Geld mit kreativen Leistungen ist es bitter, wenn sich andere der eigenen Ideen bedienen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Entwürfe und Erfindungen kann man durch die Anmeldung einer Marke, eines Geschmacksmusters, eines Gebrauchsmusters oder auch eines Patents schützen lassen. Aber auch ohne solche Schutzrechte, hat der Urheber sein allgemeines Urheberrecht, das ihm niemand nehmen kann. Will jemand ein Werk nutzen, muss er sich dafür vom Urheber klar definierte Nutzungsrechte einräumen lassen. Wurde dies versäumt, kann der Urheber auch nachträglich eine Vergütung dafür verlangen.
Gerät man in den Verdacht, selbst gegen Wettbewerbsregeln verstoßen zu haben und erhält deswegen eine Abmahnung, sollte man genau prüfen lassen, ob die Ansprüche berechtigt sind, bevor man etwas unterschreibt.
Möglichkeiten Ihre Werke, Ideen oder Erfindungen zu schützen sind zum Beispiel die Anmeldung von nationalen, internationalen oder EU-weiten Marken, Geschmacksmustern, Gebrauchsmustern oder Patenten.