Schnell ist es passiert: Man hat die rote Ampel übersehen und der Führerschein ist gefährdet. Oft hängt an der Fahrerlaubnis dann auch noch der Arbeitsplatz. Hier ist dringend professioneller Rat und eine gute Verteidigung notwendig. So kann oft erreicht werden, dass Sanktionen abgemildert oder zurückgenommen werden.

Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist leichter in Gang gesetzt, als man dies annehmen würde. Auch hier ist schnelles Handeln gefragt, um Fehlentscheidungen der Staatsanwälte oder des Gerichts zu vermeiden. Oft wird voreilig ein Strafbefehl erlassen, der weder Ihre Einwände noch Ihr tatsächliches Einkommen berücksichtigt und daher unberechtigt ist. Lassen Sie es nicht durch Nachlässigkeit zum Verstreichen von Einspruchsfristen und damit zur rechtskräftigen Entscheidung kommen.

In beiden Fällen gilt: Nur ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörde beantragen! Erst durch diese erhalten Sie jedoch die Möglichkeit, sich ein Bild vom Tatvorwurf zu machen und sich richtig verteidigen zu lassen.

In strafrechtlichen Angelegenheiten betreut Sie Rechtsanwalt Schumann.

 
 
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