Ob Scheidung, Unterhalt oder Trennungsvereinbarungen, ist eine Beziehung in die Brüche gegangen, gibt es viele Dinge, die man sorgfältig regeln sollte, damit man später nicht von den Konsequenzen überrascht wird. Steht der Entschluss zur Scheidung fest, kann man viele Regelungen schon vorab notariell treffen und damit im späteren Scheidungsverfahren viel Zeit und Kosten sparen. Eine solche Regelung sollte jedoch bereits ein Jahr vor der Scheidung vereinbart werden, damit sie im Scheidungsverfahren voll wirksam wird.
Wichtig: Durch die Reform des Unterhaltsrechts trifft geschiedene Ehepartner oft schon früher die Pflicht, wieder selbst eine Beschäftigung aufzunehmen. Dadurch kann sich der Unterhaltsanspruch im Einzelfall verringern oder sogar ganz entfallen. Lassen Sie daher die Höhe Ihrer Unterhaltszahlungen zum Januar 2008 überprüfen.
Aktuell:
Am 1. Januar 2008 ist die Reform des Unterhaltsrechts in Kraft getreten. In erster Linie wird mit der Reform die Position der von einer Trennung betroffenen Kinder gestärkt. Diese sind zukünftig immer erstrangige Unterhaltsberechtigte, egal ob sie aus einer Ehe oder einer anderen Beziehung hervorgegangen sind. Erst wenn die Unterhaltsansprüche aller Kinder vollständig befriedigt sind, erhalten die kinderbetreuenden Elternteile und danach die getrennten Ehegatten Unterhalt. Beim Betreuungsunterhalt sind zukünftig die Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern in ihrer Erwerbsobligenheit gleichgestellt.